Art. 184 – Zollkontingente

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

(1)Zollkontingente für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union oder einem Teil davon oder Zollkontingente für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Union in Drittländer, die teilweise oder vollständig von der Union verwaltet werden sollen und sich aus den gemäß dem AEUV geschlossenen internationalen Übereinkünften oder einem anderen gemäß Artikel 43 Absatz 2 oder Artikel 207 AEUV erlassenen Rechtsakt ergeben, werden von der Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 186 dieser Verordnung und Durchführungsrechtsakten gemäß den Artikeln 187 und 188 dieser Verordnung eröffnet und/oder verwaltet.
(2)Zur Verwaltung der Zollkontingente kann eines der nachstehenden Verfahren oder eine Kombination dieser Verfahren oder ein anderes geeignetes Verfahren so angewandt werden, dass keiner der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert wird: a) Berücksichtigung der Anträge nach der Zeitabfolge ihres Eingangs ("Windhund-Verfahren"); b) Aufteilung proportional zu den bei der Antragstellung beantragten Mengen ("Verfahren der gleichzeitigen Prüfung"); c) Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme ("Verfahren der traditionellen/neuen Wirtschaftsteilnehmer").
(3)Mit dem festgelegten Verwaltungsverfahren wird, a) bei Einfuhrzollkontingenten dem Versorgungsbedarf des bestehenden und sich neu erschließenden Unionsmarkts für Erzeugung, Verarbeitung und Verbrauch in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und die sichere und kontinuierliche Versorgung sowie dem Erfordernis der Erhaltung des Gleichgewichts auf diesem Markt Rechnung getragen und b) bei Ausfuhrzollkontingenten die vollständige Ausschöpfung der im Rahmen des Kontingents verfügbaren Möglichkeiten gestattet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 184 REG_2013_1308 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 184 REG_2013_1308 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.