ErwGr. 136

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Um Maßnahmen der Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände zur leichteren Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse zu fördern – ausgenommen Maßnahmen betreffend Marktrücknahmen – sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Maßnahmen zur Förderung besserer Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, Maßnahmen zur Erleichterung der Feststellung der Marktpreisentwicklung sowie Maßnahmen, die die Aufstellung von kurz- oder langfristigen Vorausschätzungen aufgrund der Kenntnis der eingesetzten Produktionsmittel ermöglichen sollen, festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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