ErwGr. 138

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Obgleich der Einsatz förmlicher schriftlicher Verträge im Milchsektor Gegenstand gesonderter Bestimmungen ist, könnte der Einsatz dieser Verträge auch die Verantwortlichkeit der Akteure in anderen Sektoren verbessern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit schärfen, gezielter auf Marktsignale zu reagieren, die Preisweitergabe zu verbessern und das Angebot stärker an die Nachfrage anzupassen, sowie dazu beitragen, bestimmte unfaire Handelspraktiken zu unterlassen. Da es im Unionsrecht keine Vorschriften über solche Verträge gibt, können die Mitgliedstaaten beschließen, im Rahmen ihres nationalen Vertragsrechts solche Verträge zwingend vorzuschreiben, sofern sie dabei das Unionsrecht einhalten und insbesondere nicht das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und die gemeinsame Marktorganisation beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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