Art. 5 – Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

REG_2013_1310 · mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014

Artikel 70 Absatz 4c der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:
a)in UnterAbsatz 1 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung: "(4c) Abweichend von den in den Absätzen 3, 4 und 5 festgesetzten Obergrenzen kann die Beteiligung des ELER in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen, den Regionen in äußerster Randlage und den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres auf bis zu 95 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben und in den übrigen Regionen auf bis zu 85 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben angehoben werden. Diese Sätze werden auf die in den einzelnen bescheinigten Ausgabenerklärungen neu ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben bis zum Ablauf der Frist für die Förderfähigkeit der Ausgaben für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 am 31. Dezember 2015 angewendet, sofern ein Mitgliedstaat am 20. Dezember 2013 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt:"
b)UnterAbsatz 2 erhält folgende Fassung: "Möchte ein Mitgliedstaat von der Abweichung gemäß UnterAbsatz 1 Gebrauch machen, so beantragt er bei der Kommission eine entsprechende Änderung seines Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Die Abweichung findet Anwendung, sobald die Kommission die Änderung des Programms genehmigt hat."

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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