Art. 15 – Spezielle Flexibilität zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Stärkung der Forschung

REG_2013_1311 · zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020

Bis zu 2,543 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011) können vorzeitig in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens für bestimmte Politikziele im Zusammenhang mit Jugendbeschäftigung, Forschung, ERASMUS, insbesondere für Ausbildungsplätze, und kleine und mittlere Unternehmen veranschlagt werden. Dieser Betrag muss in vollem Umfang gegen Mittel für Verpflichtungen innerhalb von und/oder zwischen Rubriken aufgerechnet werden, so dass die jährlichen Gesamtobergrenzen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 und die Gesamtzuweisungen je Rubrik oder Teilrubrik während dieses Zeitraums unverändert bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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