ErwGr. 14

REG_2013_1311 · zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020

Die Kommission sollte vor dem 1. Januar 2018 den Entwurf eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens vorlegen, damit die Organe ihn rechtzeitig vor Beginn des nächsten Finanzrahmens verabschieden können. Die vorliegende Verordnung sollte weiter gelten, wenn nicht ein neuer Finanzrahmen vor Auslaufen des in der vorliegenden Verordnung festgelegten MFR verabschiedet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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