ErwGr. 1

REG_2013_1350 · zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte im Bereich Agrar- und Fischereistatistik

Eine Reihe von Gesetzgebungsakten im Bereich Agrar- und Fischereistatistik (im Folgenden „Gesetzgebungsakte“) übertragen der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger der Vorschriften dieser Gesetzgebungsakte. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen diese Durchführungsbefugnisse an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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