ErwGr. 4

REG_2013_1350 · zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte im Bereich Agrar- und Fischereistatistik

Was die Richtlinie 96/16/EG des Rates (2) anbelangt, sollte, um den gewonnenen Erfahrungen und der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung zu tragen, der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich des Verzeichnisses der in den Erhebungen abgedeckten Milcherzeugnisse und der für die Übermittlung von Ergebnissen der unterschiedlichen Erzeugnisse anwendbaren einheitlichen Definitionen zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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