ErwGr. 20

REG_2013_1360 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben

Die Anwendung der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode führt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 nicht zu einer Änderung der Grundproduktionsabgabe und der B-Abgabe. Für dieses Wirtschaftsjahr beläuft sich der nach der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode berechnete nicht gedeckte Gesamtverlust auf 57 648 788 EUR. Folglich ist der in Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 genannte Koeffizient festzusetzen. Aus dem in Erwägungsgrund 9 genannten Gerichtsurteil folgt, dass für die Mitgliedstaaten der Union in ihrer Zusammensetzung am 30. April 2004 und für die Mitgliedstaaten der Union in ihrer Zusammensetzung am 1. Mai 2004 der gleiche Koeffizient gelten sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 REG_2013_1360 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 REG_2013_1360 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.