ErwGr. 17

REG_2013_1417 · zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer

Entsprechend dem in Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung der damit verfolgten Ziele erforderliche Maß hinaus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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