(1)Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand wird bestimmt durch die Messung der Masse des unbeladenen Fahrzeugs, das für den normalen Betrieb bereit ist, und umfasst die Masse a) der Flüssigkeiten; b) der Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers; c) des „Kraftstoffs“ in den Kraftstoffbehältern, die zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens gefüllt sind. Für die Zwecke dieses Buchstabens: i) wenn ein Fahrzeug mit einem „flüssigen Brennstoff“ angetrieben wird, gilt dieser als „Kraftstoff“, ii) wenn ein Fahrzeug mit einem flüssigen „Kraftstoff-Öl-Gemisch“ angetrieben wird: — wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl im Vorhinein gemischt werden, dann gilt dieses „Vorgemisch“ als „Kraftstoff“, — wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl getrennt gelagert werden, dann gilt lediglich der „Kraftstoff“ zum Antrieb des Fahrzeugs als „Kraftstoff“, oder iii) wenn ein Fahrzeug mit einem gasförmigen Kraftstoff oder einem Kraftstoff aus verflüssigtem Gas oder mit Druckluft betrieben wird, kann die Masse des „Kraftstoffs“ in dem bzw. den Behältern für den gasförmigen Kraftstoff mit 0 kg angesetzt werden; d) des Aufbaus, des Führerhauses, der Türen und e) der Scheiben, der Anhängevorrichtung, der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.
(2)Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht ein: a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg); b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen; c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der Antriebsbatterien; d) im Falle von Fahrzeugen mit Einstoff-, Zweistoff- oder Mehrstoffbetrieb die Masse des Zufuhrsystems für gasförmige Kraftstoffe sowie die Masse der Behälter für gasförmigen Kraftstoff; und e) im Falle des Antriebs mit komprimierter Luft die Masse der Behälter für die Speicherung von Druckluft.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025
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