ErwGr. 15

REG_2013_168 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Diese Verordnung stellt besondere Anforderungen für Sicherheit und Umweltschutz auf. Daher ist es wichtig, Vorschriften zu erlassen, durch die sichergestellt wird, dass der Hersteller oder jeder andere Wirtschaftsteilnehmer in der Lieferkette im Sinne des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wirksame Schutzmaßnahmen für den Fall eines erheblichen Risikos für Benutzer oder Umwelt getroffen hat, einschließlich des Rückrufs von Fahrzeugen. Daher sollten die Genehmigungsbehörden in der Lage sein, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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