ErwGr. 13

REG_2013_168 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Das EU-Typgenehmigungssystem soll es jedem Mitgliedstaat ermöglichen, festzustellen, ob jeder Fahrzeugtyp den in dieser Verordnung und in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgesehenen Prüfungen unterzogen wurde und ob der Hersteller einen Typgenehmigungsbogen erhalten hat. Außerdem verpflichtet es die Hersteller dazu, eine Übereinstimmungsbescheinigung für jedes einzelne Fahrzeug auszustellen, das in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung hergestellt wurde. Es sollte zulässig sein, ein mit einer solchen Bescheinigung versehenes Fahrzeug auf dem Markt bereitzustellen und für die Benutzung im gesamten Gebiet der Union zuzulassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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