ErwGr. 11

REG_2013_168 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Die Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (5) erlaubte es den Mitgliedstaaten, die Erstzulassung sowie Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 74 kW in ihrem Hoheitsgebiet zu verweigern. Der erhoffte Zusammenhang zwischen Sicherheit und einer Begrenzung der maximalen Leistung bestätigte sich in mehreren wissenschaftlichen Studien nicht. Aus diesem Grund sowie zur Beseitigung innerer Handelshemmnisse auf dem Unionsmarkt sollte diese Möglichkeit nicht länger aufrechterhalten werden. Es sollten andere, wirksamere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, die einen Beitrag dazu leisten, die hohe Zahl der Toten und Verletzten unter den Fahrern motorisierter Zweiräder zu senken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2013_168 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2013_168 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.