ErwGr. 8

REG_2013_168 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Zweck dieser Verordnung ist die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Fahrzeuge der Klasse L sind zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge. Außerdem soll mit dieser Verordnung der derzeitige Rechtsrahmen vereinfacht werden, sie soll zu einer Reduzierung der Emissionen von Fahrzeugen der Klasse L und dadurch zu einem verhältnismäßigeren Anteil der Emissionen von Fahrzeugen der Klasse L an den Gesamtemissionen des Straßenverkehrs führen, die Sicherheit insgesamt erhöhen, zur Anpassung an den technischen Fortschritt beitragen und die Vorschriften für die Marktüberwachung stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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