ErwGr. 23

REG_2013_168 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Um zu beurteilen und zu beschließen, ob die obligatorische Ausrüstung mit bestimmten verbesserten Bremssystemen auf zusätzliche Klassen von Krafträdern ausgeweitet werden soll, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unter anderem auf der Grundlage von Unfalldaten, die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, Bericht erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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