Art. 11 – Vorbereitende Verfahren zur Änderung der technischen Kriterien

REG_2013_174 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte

(1)Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Änderung der gemeinsamen Spezifikationen und der Bürogeräte-Kategorien im Sinne des Anhangs C des Abkommens sind die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Maßnahmen erforderlich, bevor nach den Verfahren, die in dem Abkommen und in dem Beschluss 2013/107/EU des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (*7), festgelegt sind, ein Vorschlagsentwurf vorgelegt oder auf einen Vorschlag des US-EPA geantwortet wird.
(2)Die Kommission kann den EUESB auffordern, einen Vorschlag zur Änderung des Abkommens oder zur Überarbeitung der gemeinsamen Spezifikationen für ein Gerät zu unterbreiten. Die Kommission kann dem EUESB einen Vorschlag zur Überarbeitung der gemeinsamen Spezifikationen für ein Gerät oder zur Änderung des Abkommens unterbreiten. Der EUESB kann der Kommission auch von sich aus einen Vorschlag unterbreiten.
(3)Die Kommission konsultiert den EUESB, wenn sie vom US-EPA einen Vorschlag zur Änderung des Abkommens erhält.
(4)Wenn die Mitglieder des EUESB ihre Stellungnahmen für die Kommission abgeben, berücksichtigen sie die Ergebnisse von Machbarkeits- und Marktstudien sowie die beste verfügbare Technologie zur Verringerung des Energieverbrauchs.
(5)Die Kommission beachtet insbesondere das Ziel, gemäß Artikel I Absatz 3 des Abkommens zur Senkung des Energieverbrauchs ehrgeizige gemeinsame Spezifikationen festzulegen, wobei der verfügbaren Technologie und den damit verbundenen Lebenszykluskosten gebührend Rechnung zu tragen ist. Insbesondere berücksichtigt der EUESB vor Abgabe seiner Stellungnahme zu neuen gemeinsamen Spezifikationen die neuesten Ergebnisse der Studien zur umweltgerechten Gestaltung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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