Art. 10 – Durchführung

REG_2013_229 · über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 des Rates

Bei der Anwendung der besonderen Versorgungsregelung wird insbesondere Folgendem Rechnung getragen:
a)den besonderen Bedürfnissen der kleineren Inseln und den genauen Qualitätsanforderungen,
b)den traditionellen Handelsströmen mit den Häfen des griechischen Festlands und zwischen den Inseln des Ägäischen Meeres,
c)dem wirtschaftlichen Aspekt der geplanten Beihilfen,
d)gegebenenfalls der Notwendigkeit, die Entwicklung örtlicher Erzeugnisse nicht zu behindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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