ErwGr. 11

REG_2013_294 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Der Standardwortlaut für die Beschreibung tierischer Nebenprodukte und von Folgeprodukten im Handel zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 muss während Transport und Lagerung auf der Verpackung, dem Behälter oder dem Fahrzeug deutlich sichtbar und gut lesbar angebracht sein. Die Liste der Standardformulierungen sollte zur Berücksichtigung des Handels mit verarbeiteter Gülle erweitert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.01.2026

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