ErwGr. 23

REG_2013_346 · über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Um sicherzustellen, dass qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum ein eigenes, erkennbares Profil haben, das ihrem Ziel angemessen ist, sollten einheitliche Regeln für die Zusammensetzung des Portfolios und die Anlagetechniken, die solche Fonds anwenden dürfen, bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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