ErwGr. 4

REG_2013_35 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimethomorph, Indoxacarb, Pyraclostrobin und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich der Anwendung von Dimethomorph bei Blumenkohlen, Kopfkohlen, grünem Salat, Stangensellerie, Knoblauch, Zwiebeln und Schalotten wurde ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässige Anwendung von Dimethomorph in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada bei solchen Kulturen zu Rückständen führt, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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