ErwGr. 10

REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Durch verzerrte und unrealistische makroökonomische Prognosen und Haushaltsprognosen können die Wirksamkeit der Haushaltsplanung erheblich beeinträchtigt und damit das Bemühen um Haushaltsdisziplin unterminiert werden. Unverzerrte und realistische makroökonomische Prognosen können von unabhängigen Einrichtungen oder gegenüber den Haushaltsbehörden eines Mitgliedstaats funktionell eigenständigen Einrichtungen bereitgestellt werden, wobei diese Einrichtungen auf nationale Rechtsvorschriften gestützt sein sollten, mit denen ein hohes Maß an funktioneller Eigenständigkeit und Rechenschaftspflicht sichergestellt ist. Auf solche Prognosen sollte während des gesamten Haushaltsverfahrens zurückgegriffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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