ErwGr. 12

REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Über die Schaffung eines gemeinsamen Haushaltszeitplans für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, dürften die wichtigen Schritte bei der Ausarbeitung nationaler Haushaltspläne besser synchronisiert werden, was die Wirksamkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erhöht. Dies dürfte durch einfachere politische Abstimmung unter den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und durch die Sicherstellung, dass die Empfehlungen des Rates und der Kommission angemessen in das Haushaltsverfahren der Mitgliedstaaten einfließen, zu mehr Synergien führen. Dieses Verfahren sollte mit dem Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung im Zusammenhang mit dem jährlichen Überwachungszyklus, der insbesondere die allgemeinen Leitlinien enthält, die zu Beginn des Zyklus von der Kommission und vom Europäischen Rat für die Mitgliedstaaten herausgegeben werden, im Einklang stehen. Die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten sollte mit den Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und gegebenenfalls mit den Empfehlungen im Zusammenhang mit dem jährlichen Überwachungszyklus, darunter auch dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, und mit den Stellungnahmen zu den von dieser Verordnung eingerichteten Wirtschaftspartnerschaftsprogrammen, im Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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