ErwGr. 14

REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Ein wichtiger Meilenstein in diesem gemeinsamen Haushaltszeitplan sollte die Veröffentlichung des Entwurfs des Haushaltes des Zentralstaats bis zum 15. Oktober sein. Da die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf Ebene des Sektors Staat sicherzustellen ist und die Erreichung der Haushaltsziele eine kohärente Budgetierung in sämtlichen Teilsektoren dieses Sektors erfordert, sollten gleichzeitig mit dem Entwurf des Haushaltes des Zentralstaats auch die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe aller anderen Teilsektoren des Sektors Staat veröffentlicht werden. Diese Parameter sollten insbesondere die erwarteten Haushaltsergebnisse der anderen Teilsektoren, die diesen Prognosen zugrundeliegenden Hauptannahmen und die Gründe für erwartete Veränderungen gegenüber den Annahmen der Stabilitätsprogramme einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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