REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
Die Einhaltung eines wirksamen regelbasierten haushaltspolitischen Rahmens kann ein wichtiger Faktor sein, um eine solide, nachhaltige Finanzpolitik zu unterstützen. In der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (9) wurde festgelegt, dass die Überwachung der Einhaltung der länderspezifischen numerischen Haushaltsregeln von unabhängigen Einrichtungen oder von Einrichtungen mit funktioneller Eigenständigkeit auf nationaler Ebene unterstützt werden sollte. Es sei darauf hingewiesen, dass es angesichts der Vielfalt der möglichen und bestehenden Regelungen zwar nicht die bevorzugte Option, aber möglich sein sollte, mehrere unabhängige Einrichtungen mit der Überwachung der Einhaltung der Regeln zu beauftragen, solange die Zuständigkeiten klar verteilt sind und keine Kompetenzüberschneidungen bei spezifischen Aspekten der Überwachung vorliegen. Von einer übermäßigen institutionellen Aufsplitterung der Überwachungsaufgaben sollte abgesehen werden. Damit die Überwachungseinrichtungen ihre Aufgaben wirksam erfüllen können, sollten sie auf nationalen Rechtsvorschriften fußen, mit denen ein hohes Maß an funktioneller Eigenständigkeit und Rechenschaftspflicht sichergestellt ist. In Bezug auf die Struktur dieser Überwachungseinrichtungen sollte dem Institutionengefüge und der Verwaltungsstruktur des jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung getragen werden. Insbesondere sollte es möglich sein, eine geeignete Einheit einer bestehenden Einrichtung mit funktioneller Eigenständigkeit auszustatten, sofern diese Einheit für die Ausführung spezifischer Überwachungsaufgaben benannt wird, über eine eigene gesetzliche Grundlage verfügt und den anderen in diesem Erwägungsgrund genannten Grundsätzen genügt.
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