ErwGr. 18

REG_2013_473 · über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Den Mitgliedstaaten werden mit dieser Verordnung keine zusätzlichen Anforderungen oder Verpflichtungen in Bezug auf länderspezifische numerische Haushaltsregeln auferlegt. Strenge, länderspezifische numerische Haushaltsregeln, die mit den Haushaltszielen auf Unionsebene im Einklang stehen und von unabhängigen Einrichtungen überwacht werden, sind ein Eckstein der verstärkten haushaltspolitischen Überwachung der Union. Die Regeln, die diese Einrichtungen befolgen sollten, sowie deren spezifische Aufgaben, sind in dieser Verordnung geregelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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