ErwGr. 8

REG_2013_512 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/97 betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China von dem mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 eingeführten und mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates ausgeweiteten Antidumpingzoll

Erst nachdem die Zollaussetzung gewährt wurde, beginnen die Unternehmen mit der Einfuhr größerer Mengen. Dieser Zeitraum kann jedoch nach den derzeit geltenden Regeln nicht berücksichtigt werden. Mithin kann das grundlegende Ziel des Systems, nämlich die Verwendung eines angemessenen Anteils von Teilen mit Ursprung in Europa sicherzustellen, nicht in vollem Umfang erreicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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