Art. 9 – Übertragungsinfrastruktur

REG_2013_543 · über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die ÜNB erstellen Informationen über künftige Änderungen der Netzelemente und über Projekte für Verbindungsleitungen, einschließlich des Ausbaus oder Rückbaus ihrer Übertragungsnetze in den nächsten drei Jahren, und stellen sie dem ENTSO-Strom zur Verfügung. Diese Informationen sind nur für Maßnahmen anzugeben, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich während mindestens einer Marktzeiteinheit mit mindestens 100 MW auf die zonenübergreifende Kapazität zwischen den Gebotszonen oder auf die Profile auswirken. Die Informationen umfassen Folgendes:
a)genaue Angabe der betroffenen Anlagen,
b)Standort,
c)Art der Anlage,
d)Auswirkung auf die Verbindungskapazität pro Richtung zwischen den Gebotszonen,
e)voraussichtliches Datum der Fertigstellung.
Die Informationen werden eine Woche vor der jährlichen Kapazitätsvergabe veröffentlicht, jedoch nicht später als am 15. Kalendertag des Monats vor dem Jahr, auf das sich die Vergabe bezieht. Die Informationen werden mit den relevanten Änderungen vor Ende März, Ende Juni und Ende September des Jahres, auf das sich die Vergabe bezieht, aktualisiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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