zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in Bezug auf die Durchfuhr bestimmter tierischer Nebenprodukte aus Bosnien und Herzegowina
REG_2013_555 · 7 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- Art. 1
- Art. 29aSpezifische Anforderungen für die Durchfuhr durch die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten, die aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
- Art. 2
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