ErwGr. 13

REG_2013_56 · zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Derzeit gibt es keine validierte Diagnosemethode, mit der das Vorhandensein von Schweine- oder Geflügelmaterial in Futtermitteln nachgewiesen werden könnte. Daher wäre es nicht möglich, die ordnungsgemäße Durchführung des Verbots der Rückführung in die Futtermittelkette derselben Tierart zu kontrollieren, wenn die Verwendung verarbeiteter tierischer Proteine von Schweinen in Futtermitteln für Geflügel und die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen von Geflügel in Futtermitteln für Schweine wieder zugelassen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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