ErwGr. 12

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 sieht vor, dass während eines Übergangszeitraums Heimtiere der in Anhang I Teil A und Teil B genannten Arten als gekennzeichnet zu betrachten sind, wenn sie entweder eine deutlich erkennbare Tätowierung oder ein elektronisches Kennzeichen („Transponder“) tragen. Daher sollte diese Verordnung Vorschriften für die Kennzeichnung von Heimtieren der in Anhang I Teil A dieser Verordnung genannten Arten für die Zeit nach Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2011 enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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