ErwGr. 17

REG_2013_608 · zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates

Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte für Kleinsendungen nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren ein besonderes Verfahren eingeführt werden, das eine Vernichtung dieser Waren ohne die ausdrückliche Zustimmung des Antragstellers im jeweiligen Fall ermöglicht. Jedoch sollte ein allgemeines Ersuchen des Antragstellers in dem Antrag vorgeschrieben werden, damit dieses Verfahren angewendet werden kann. Außerdem sollten die Zollbehörden die Möglichkeit haben, zu verlangen, dass der Antragsteller die durch die Anwendung dieses Verfahrens entstehenden Kosten trägt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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