Art. 10 – Inkrafttreten und Anwendung

REG_2013_617 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang II Nummern 3 und 6.1 gelten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung.
Anhang II Abschnitte 1.1, 1.3, 2, 4, 5.1, 5.2, 6.2.1, 6.2.2, 6.2.3, 6.2.4, 6.2.5, 6.2.6, 7.1, 7.2 und 7.3 gelten ab dem 1. Juli 2014.
Anhang II Abschnitte 1.2 und 1.4 gelten ab dem 1. Januar 2016.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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