Art. 9 – Überprüfung

REG_2013_617 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung spätestens dreieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung.
Angesichts der raschen technischen Entwicklung werden bei dieser Überprüfung Entwicklungen im Rahmen des Energy-Star-Programms und Möglichkeiten einer Verschärfung der Ökodesign-Anforderungen sowie einer erheblichen Reduzierung oder Abschaffung von Energietoleranzwerten, insbesondere für diskrete Grafikkarten (dGfx), einer Aktualisierung von Begriffsbestimmungen/des sonstigen Anwendungsbereichs sowie die Möglichkeit erwogen, Vorschriften für den Energieverbrauch integrierter Anzeigegeräte zu erlassen.
Die Überprüfung befasst sich ferner gezielt mit verschiedenen Phasen des Produktlebenszyklus, der praktischen Möglichkeit, Ökodesign-Anforderungen für andere wichtige Umweltaspekte wie Lärm und Effizienz des Materialeinsatzes einzuführen und darauf anzuwenden, darunter Anforderungen an Beständigkeit, Demontierbarkeit, Recyclingfähigkeit, genormte Schnittstellen für Ladegeräte, sowie Vorschriften über Informationen zum Gehalt an kritischen Rohstoffen, über die Mindestanzahl von Ladezyklen und Fragen des Akkuwechsels.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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