ErwGr. 4

REG_2013_724 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Bezug auf die Spezifikationen für mehrere Polyole

In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sind Spezifikationen für Mannit (E 421(i)) sowie für durch Fermentation gewonnenes Mannit (E 421(i)) festgelegt. Zur Verbesserung der Klarheit und der Kohärenz sollte der derzeit zugelassene Lebensmittelzusatzstoff „Mannit (E 421(i))“ umbenannt werden in „durch Hydrierung gewonnenes Mannit“, und seine Definition sollte entsprechend angepasst werden. Daher sollten die Spezifikationen für diesen Lebensmittelzusatzstoff geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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