ErwGr. 7

REG_2013_724 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Bezug auf die Spezifikationen für mehrere Polyole

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe zu aktualisieren, es sei denn, diese Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Da die Aktualisierungen, die Gegenstand der vorliegenden Verordnung sind, keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nicht um ein Gutachten ersucht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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