ErwGr. 5

REG_2013_724 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Bezug auf die Spezifikationen für mehrere Polyole

Isomalt (E 953) wird in einem Zwei-Phasen-Verfahren hergestellt, bei dem Zucker zunächst in Isomaltulose umgewandelt und anschließend hydriert wird. Die kristalline Form wird durch ein anschließendes Trocknungsverfahren gewonnen. Es wurde beantragt, eine weitere Form von Isomalt — wässrige Lösungen von Isomalt — in die mit der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Spezifikationen aufzunehmen. Diese vorgeschlagene Form entspricht diesen Spezifikationen und steht für die gewerbliche Verwendung zur Verfügung. Für die Industrie ist die Verwendung dieser Form von Isomalt sowohl kosten- als auch zeitsparend und somit beispielsweise für Süßwarenhersteller von Interesse. Daher sollte die Beschreibung von Isomalt (E 953) in den Spezifikationen geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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