ErwGr. 3

REG_2013_786 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zulässigen Grenzwerte von Yessotoxinen in lebenden Muscheln

Das Codex-Komitee für Fische und Fischereierzeugnisse bestätigte auf seiner 32. Sitzung (1. bis 5. Oktober 2012), dass die Yessotoxine von der Liste mariner Biotoxine, die international zu prüfen sind, gestrichen werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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