ErwGr. 3

REG_2013_85 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 15. Dezember 2010 die Resolution 1956 (2010) angenommen, in deren Nummer 5 er beschlossen hat, dass die gesamten Einkünfte aus dem Entwicklungsfonds für Irak auf das Konto oder die Konten der Nachfolgeregelungen der irakischen Regierung übertragen werden sollten und der Entwicklungsfonds für Irak bis spätestens 30. Juni 2011 aufgelöst werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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