ErwGr. 15

REG_2014_1143 · über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Prävention ist generell aus ökologischer Sicht wünschenswerter und kostenwirksamer als ein nachträgliches Tätigwerden und sollte Priorität erhalten. Daher sollten vorrangig invasive gebietsfremde Arten in die Unionsliste aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden, sowie invasive gebietsfremde Arten, die wahrscheinlich die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben. Da ständig neue invasive gebietsfremde Arten in die Union eingebracht werden können und vorhandene gebietsfremde Arten sich ausbreiten und ihr Verbreitungsgebiet ausdehnen, muss sichergestellt werden, dass die Unionsliste fortlaufend überarbeitet und auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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