ErwGr. 2

REG_2014_1163 · über Aufsichtsgebühren

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die EZB ist dafür verantwortlich, dass der SSM für alle Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie in allen nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der EZB eingehen, wirksam und einheitlich funktioniert. Die Regelungen und Verfahren, die die Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs innerhalb des SSM und mit den nationalen benannten Behörden betreffen, sind in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) (2) festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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