über Aufsichtsgebühren
REG_2014_1163 · 33 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Allgemeine Pflicht zur Entrichtung der jährlichen Aufsichtsgebühr
- Art. 4Gebührenschuldner
- Art. 5Jährliche Kosten
- Art. 6Schätzung und Ermittlung der jährlichen Kosten
- Art. 7Neue beaufsichtige Unternehmen oder Änderung des Status
- Art. 8Aufteilung der jährlichen Kosten unter den bedeutenden und weniger bedeutenden Unternehmen
- Art. 9Zu erhebender Betrag
- Art. 10Für beaufsichtigte Unternehmen oder beaufsichtigte Gruppen zu entrichtende jährliche Aufsichtsgebühr
- Art. 11Zusammenarbeit mit den NCAs
- Art. 12Gebührenbescheid
- Art. 13Bekanntgabe des Gebührenbescheides
- Art. 14Zinsen im Fall der Nichtzahlung
- Art. 15Sanktionen
- Art. 16Übergangsbestimmungen
- Art. 17Berichterstattung und Überprüfung
- Art. 18Inkrafttreten
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