ErwGr. 8

REG_2014_1163 · über Aufsichtsgebühren

Die NCAs sind für die direkte Beaufsichtigung von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen zuständig, unbeschadet der Befugnis der EZB, die direkte Beaufsichtigung in Einzelfällen auszuüben, wenn dies für die kohärente Anwendung der Aufsichtsstandards erforderlich ist. Diese Aufteilung der Aufsichtsbefugnisse innerhalb des SSM und die mit den Aufsichtsaufgaben verbundenen Ausgaben der EZB werden bei der Verteilung des im Wege der Aufsichtsgebühren zu erstattenden Betrags auf die Kategorien bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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