ErwGr. 21

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Damit sichergestellt wird, dass Angaben im Basisinformationsblatt verlässlich sind, sollten PRIIP-Hersteller verpflichtet sein, es auf dem neuesten Stand zu halten. Deshalb sollte die Kommission in technischen Regulierungsstandards detaillierte Regeln über die Bedingungen und die Häufigkeit der Überprüfung der Informationen sowie die Überarbeitung des Basisinformationsblatts festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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