REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)
Basisinformationsblätter sind der Ausgangspunkt für Anlageentscheidungen von Kleinanlegern. Aus diesem Grund tragen PRIIP-Hersteller eine erhebliche Verantwortung gegenüber Kleinanlegern und müssen dafür Sorge tragen, dass die Basisinformationsblätter nicht irreführend oder fehlerhaft sind oder mit den einschlägigen Teilen der PRIIP-Vertragsunterlagen nicht übereinstimmen. Deshalb ist es wichtig, zu gewährleisten, dass Kleinanlegern ein wirksamer Rechtsbehelf zur Verfügung steht. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass alle Kleinanleger in der Union das gleiche Recht haben, für Schäden infolge einer Nichteinhaltung dieser Verordnung Ersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb sollten die Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung der PRIIP-Hersteller harmonisiert werden. Kleinanleger sollten den PRIIP-Hersteller für einen Verstoß gegen diese Verordnung haftbar machen können, wenn ihnen durch die Verwendung eines Basisinformationsblatts, das mit den der Verantwortung der PRIIP-Hersteller unterliegenden Vorvertrags- oder Vertragsunterlagen nicht übereinstimmte oder irreführend oder fehlerhaft war, ein Schaden entstanden ist.
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