ErwGr. 23

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Aspekte, die die Haftpflicht eines PRIIP-Herstellers betreffen, die von dieser Verordnung nicht erfasst werden, sollten durch das anwendbare nationale Recht geregelt werden. Welches Gericht für die Entscheidung über eine Haftungsklage eines Kleinanlegers zuständig ist, sollte anhand der einschlägigen Regeln über die internationale Zuständigkeit bestimmt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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