Art. 4 – Erfüllung der Anforderungen durch Netze außerhalb der EU

REG_2014_1305 · über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 62/2006 der Kommission

Bei Schienengüterverkehrsdiensten von oder nach Drittländern setzt die Erfüllung der Anforderungen der im Anhang dargelegten TSI die Informationsbereitstellung durch Akteure außerhalb der Europäischen Union voraus, sofern bilaterale Abkommen keinen Informationsaustausch im Einklang mit dieser TSI vorsehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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