ErwGr. 10

REG_2014_1374 · über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften

Spätestens bis zum Jahr 2020 sollte der EZB-Rat den Nutzen und die Kosten von Folgendem einschätzen: a) einer Erweiterung des Erfassungsbereichs der vierteljährlichen Meldungen von 80 % auf 95 % des gesamten Marktanteils der Versicherungsgesellschaften in jedem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets; b) der getrennten Meldung von Aktiva und Passiva der Zweigniederlassungen von Versicherungsgesellschaften, deren Zweigniederlassungen in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ansässig sind, und die Muttergesellschaften dieser Zweigniederlassungen im EWR ansässig sind; und c) einer weiteren Verkürzung der Frist für die Übermittlung der Daten durch die Berichtspflichtigen auf vier Wochen nach Ablauf des Quartals, auf das sich die Daten beziehen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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