ErwGr. 18

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren bietet einen klaren Mehrwert, da er das gegenseitige Lernen fördert Die Kommission sollte ihre Verbreitung erleichtern und fördern und zugleich mit dem Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit ähnlichen Fonds, insbesondere mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), auf Synergien abzielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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