ErwGr. 22

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Finanzmittel der Union investiert werden und mit welchen Ergebnissen. Damit die Information über die erreichten Ziele des Fonds möglichst breit gestreut erfolgt, und um bei den Finanzierungsmöglichkeiten Zugänglichkeit und Transparenz zu gewährleisten, sollten für Information und Kommunikation detaillierte Bestimmungen festgelegt werden, vor allem was die Zuständigkeiten der Empfängereinrichtungen, der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der lokalen und regionalen Behörden betrifft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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